Zum Inhalt springen
Startseite Barrierefreiheit

Bedienbar ohne Maus, lesbar ohne Mühe.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Betriebe ist das eine Pflicht mit Frist — für eine Anwendung, mit der täglich gearbeitet wird, ist es vor allem gute Bedienbarkeit. Was hier beschrieben ist, bauen wir nicht nur in diese Seite ein, sondern in jede Anwendung.

Was das Gesetz verlangt, kurz und ohne Juristendeutsch

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie um. Es betrifft Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, die nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden — darunter Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenportale, Bankdienste und E‑Books. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Nicht betroffen sind reine Anwendungen für Beschäftigte. Dort gilt das BFSG nicht — aber das Arbeitsrecht und die Inklusionspflichten können dasselbe Ergebnis verlangen, sobald ein Mensch mit Behinderung mit dem Werkzeug arbeiten soll. Unsere Haltung dazu ist schlicht: Wir bauen es in beiden Fällen gleich.

Der praktische Punkt

Barrierefreiheit nachträglich in eine fertige Anwendung zu bauen, ist aufwendig. Von Anfang an mitgedacht kostet sie fast nichts, weil sie überwiegend aus sauberem Aufbau besteht: richtige Beschriftungen, echte Knöpfe, genug Kontrast, eine nachvollziehbare Reihenfolge.

Diese Seite im Einzelnen

Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA, wie es die harmonisierte Norm EN 301 549 verlangt. Jede Seite dieser Website erfüllt sie nach eigener Prüfung — nachgemessen, nicht geschätzt, und zwar in heller wie dunkler Darstellung. Umgesetzt ist:

  • Vollständig mit der Tastatur bedienbar. Jeder Knopf, jedes Menü und jede Ausklapp-Antwort ist mit Tabulator erreichbar und mit Eingabe oder Leertaste zu bedienen. Die Umrandung des gerade aktiven Elements ist deutlich sichtbar und wird nicht entfernt.
  • Sprungmarke zum Inhalt als erstes Element der Seite, damit niemand die Navigation jedes Mal durchlaufen muss.
  • Kontraste. Jede Textfarbe erreicht auf jeder Fläche, auf der sie vorkommt, mindestens das Verhältnis 4,5 zu 1 — auch die zurückgenommenen Nebentexte, und in der dunklen wie in der hellen Darstellung. Nachgerechnet, nicht geschätzt.
  • Hell und Dunkel umschaltbar, mit der Einstellung des Systems als Ausgangspunkt. Die Wahl bleibt im Browser des Besuchers und wird nirgends übertragen.
  • Weniger Bewegung. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt keine Einblend-Effekte. Es gibt nichts, was automatisch blinkt, scrollt oder sich bewegt.
  • Text statt Bild. Alle Aussagen stehen als echter Text. Abbildungen von Oberflächen haben eine Beschreibung, rein dekorative Grafiken sind für Vorleseprogramme ausgeblendet.
  • Vergrößerbar. Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom und bei einer Breite von 320 Pixeln vollständig lesbar und bedienbar, ohne waagerechtes Scrollen. Schriftgrößen wachsen mit der Fenstergröße, sind aber nicht in fester Pixelgröße eingefroren.
  • Gliederung. Überschriften folgen einer Ebene ohne Sprünge, jeder Bereich liegt in einer benannten Landmarke, die Sprache ist als Deutsch gesetzt, und die gerade offene Seite ist in der Navigation als solche gekennzeichnet.
  • Bedienflächen sind groß genug. Jede Schaltfläche, jeder Aufklapper und jeder Kachelverweis misst mindestens 24 mal 24 Pixel, die Antwortfelder im Pflichtenprüfer 44 Pixel Höhe. Ausgenommen sind Verweise mitten im Satz, wie die Norm es zulässt.
  • Eigene Textabstände bleiben heil. Wer über eine Erweiterung Zeilenhöhe, Buchstaben- und Wortabstand erhöht, verliert keinen Inhalt: nichts wird abgeschnitten, nichts läuft aus dem Bild.
  • Änderungen werden angekündigt. Wenn die Projektliste gefiltert wird oder der Pflichtenprüfer ein Ergebnis zeigt, meldet ein Statusbereich das an Vorleseprogramme — sonst würde die Änderung unbemerkt geschehen.
  • Formulare nutzen die richtigen Bausteine. Die Antworten im Pflichtenprüfer sind echte Auswahlfelder in beschrifteten Gruppen, nicht nachgebaute Schaltflächen. Damit funktionieren Pfeiltasten, Gruppenansage und Zustandsmeldung ohne Zutun.
  • Wischbare Abbildungen sind erreichbar. Die Oberflächenbilder, die auf schmalen Fenstern seitlich verschoben werden, lassen sich mit dem Tabulator anspringen und dann mit den Pfeiltasten verschieben.
  • Ohne JavaScript lesbar. Wenn Skripte blockiert sind, bleibt der gesamte Inhalt sichtbar; nichts versteckt sich dauerhaft hinter einem Effekt. Wo ein Werkzeug ohne Skripte nicht rechnen kann — beim Pflichtenprüfer — steht das an der Stelle selbst, mit einem Weg per E-Mail daneben.

Wie das geprüft wird

Nicht von Hand und nicht nach Gefühl, sondern als Teil der Auslieferung. Vor jedem Ausrollen läuft ein Prüflauf über alle Seiten; findet er etwas, wird nicht ausgerollt. Geprüft wird:

  • die Regelprüfung axe-core gegen WCAG 2.0 und 2.1, Stufe A und AA, jede Seite zweimal — in dunkler und heller Darstellung, weil Kontrastfehler sonst nur in einer von beiden auffallen;
  • Zielgrößen (2.5.8) und Textabstände (1.4.12), die eine Regelprüfung nicht beurteilen kann;
  • Umbruch bei 320 Pixeln (1.4.10) ohne waagerechtes Scrollen;
  • Bewegung reduzieren (2.3.3): bei entsprechender Systemeinstellung darf kein Übergang mehr laufen und nichts unsichtbar bleiben;
  • Lesbarkeit ohne JavaScript auf jeder Seite;
  • Tastaturbedienung: Sprungmarke als erster Schritt, Menü mit Eingabe öffnen, mit Escape schließen, Fokus kehrt auf den auslösenden Knopf zurück.

Derselbe Prüflauf steht für Ihr Projekt zur Verfügung. Er gehört bei uns in die Auslieferung, nicht in eine Nacharbeit.

Was noch nicht erreicht ist

Ehrlichkeit gehört zu einer solchen Erklärung, sonst ist sie wertlos:

  • Es liegt keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle vor. Die Angaben beruhen auf eigener, aber automatisierter und wiederholbarer Prüfung, ergänzt um Handproben mit Tastatur, Zoom und den Vorleseprogrammen von macOS und Windows.
  • Die Abbildungen von Oberflächen müssen auf kleinen Bildschirmen seitlich verschoben werden. Sie sind dafür per Tastatur erreichbar, und alle Aussagen daraus stehen zusätzlich als Text daneben — elegant ist es trotzdem nicht.
  • Eine Fassung in leicht verständlicher Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht. Für eine Seite dieser Art verlangt das Gesetz das nicht; auf Anfrage erläutern wir Inhalte gern in einfacher Sprache per E-Mail.
  • Diese Website ist selbst nicht vom BFSG erfasst: sie schließt keine Verträge ab und richtet sich an Betriebe, nicht an Verbraucher. Barrierefrei ist sie, weil wir sie so bauen, nicht weil wir müssen.

Wie wir das in Anwendungen bauen

In den Werkzeugen der Fox-Familie und in Auftragsentwicklungen gelten dieselben Regeln, plus einige, die nur in Anwendungen auftreten:

  • Formularfelder haben immer eine verknüpfte Beschriftung, Fehler stehen am Feld und werden zusätzlich angekündigt, nicht nur rot gefärbt.
  • Statusangaben wie eine Ampel tragen immer auch Text. Eine Farbe allein darf nie die einzige Information sein.
  • Tabellen haben echte Kopfzeilen. Auf schmalen Bildschirmen werden sie zu Karten, ohne dass die Zuordnung Wert zu Bezeichnung verloren geht.
  • Dialoge fangen den Tastaturfokus, sind mit Escape zu schließen und geben den Fokus an die auslösende Stelle zurück.
  • Erfassungsmasken sind vollständig ohne Maus zu durchlaufen, weil in der Praxis genau das auch die schnellste Bedienung ist.
Für Ihr Projekt

Wenn Ihre Anwendung Verbraucher erreicht, gehört die Barrierefreiheit in das Fachkonzept und nicht in eine Nacharbeit. Wir prüfen das zu Beginn mit und sagen klar, was in Ihrem Fall verlangt ist und was nicht. Der Pflichtenprüfer gibt dazu eine erste Einordnung in zwei Minuten.

Rückmeldung zu Barrieren

Wenn Sie auf dieser Seite oder in einem unserer Werkzeuge auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie an kontakt@hubfox.de. Bitte nennen Sie die Seite, das verwendete Hilfsmittel und was nicht funktioniert hat. Sie erhalten innerhalb von fünf Werktagen eine Antwort mit Einschätzung, ob und wann sich das beheben lässt.

Stand dieser Erklärung: September 2026. Sie beschreibt den tatsächlichen, zuletzt gemessenen Zustand dieser Seite, nicht einen angestrebten. Bei Änderungen an der Seite wird sie fortgeschrieben. Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung; ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Angebot gilt, klärt im Zweifel eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Erzählen Sie, was heute weh tut.

Ein paar Sätze genügen: was gemacht wird, womit es heute gemacht wird und woran es hakt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn die Antwort lautet: dafür brauchen Sie uns nicht.