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Alle Produkte rechnungsfox · Rechnungen und E-Rechnung

Rechnungen schreiben, die auch 2028 noch angenommen werden.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen läuft die Frist: ab 2027 für Betriebe über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. rechnungsfox deckt beide Richtungen ab.

Gebaut für
Betriebe, die bisher mit Vorlagen und PDF arbeiten
Formate
XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931
Prüfung
jede eingehende Rechnung wird gegen die Norm gelesen
Aufbewahrung
revisionssicher, mit unveränderbarem Protokoll
Abläufe

Was rechnungsfox abdeckt

Keine Funktionsliste, sondern die Abläufe, an denen sich entscheidet, ob ein Werkzeug benutzt wird oder ob daneben weiter eine Tabelle läuft.

01

Ausstellen in einem Format, das zählt

Eine elektronische Rechnung ist kein PDF mit Anhang, sondern ein strukturierter Datensatz nach EN 16931. Erzeugt wird XRechnung oder ZUGFeRD, je nachdem, was der Empfänger annimmt, und das Sichtformat entsteht daraus und nicht daneben.

02

Empfangen und lesen

Eingehende Rechnungen werden gegen die Norm geprüft, Pflichtfelder und Rechenwerk eingeschlossen. Was nicht passt, wird mit Fundstelle gemeldet, statt stumm durchzulaufen und erst in der Buchhaltung aufzufallen.

03

Der Weg zur Zahlung

Freigabe in Stufen, sachlich und rechnerisch getrennt, mit Vertretung. Skonto und Fälligkeit werden mitgerechnet, Teilzahlungen und Gutschriften gehören zum selben Vorgang und nicht in eine zweite Liste.

04

Archivieren, wie es die GoBD verlangt

Unveränderbar, mit Protokoll, in dem jeder Eintrag seinen Vorgänger versiegelt. Zehn Jahre sind kein Ordner, sondern eine Eigenschaft der Ablage.

Rechtlicher Rahmen

Was dazu vorgeschrieben ist

Ohne Rechtsberatung, aber mit Fundstelle. Was hier steht, ist der Rahmen, in dem das Produkt arbeitet.

  • Empfangen seit 2025 Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen entgegennehmen können. Dafür gab es keine Übergangsfrist.
  • Ausstellen ab 2027 und 2028 Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz elektronisch ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen. Wer die Umstellung in den letzten Monat legt, stellt fest, dass auch die Gegenseite sie dann macht.

Ansehen, weiterlesen, fragen

Die Produktseite

rechnungsfox hat eine eigene Adresse mit allen Einzelheiten, Abbildungen der Oberfläche und der Möglichkeit, es anzusehen: rechnungsfox.de. Preise nennen wir nicht auf der Seite, sondern im Gespräch, weil sie am Umfang hängen und nicht an einer Liste. Fragen Sie über das Anfrageformular oder kontakt@hubfox.de.

Erzählen Sie, was heute weh tut.

Ein paar Sätze genügen: was gemacht wird, womit es heute gemacht wird und woran es hakt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn die Antwort lautet: dafür brauchen Sie uns nicht.